Franz Leonhard Hainzman & Matthias Fischer &
Ignaz Osmann
& Johannes Biberhofer & Jakob Griesmüller & Johannes Wohlschlager & Matthias Hofschneider & Hans Georg Griesmüller & Lorenz Härtl & Joseph Wöber
[Temperament von Gramatneusiedl]. Wien, am 3. November 1758
Quelle: Archiv für
die Geschichte der Soziologie in Österreich (Graz),
Nachlass Georg Grausam,
Signatur 48.
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Transliteration:
Reinhard Müller.
[1]
Nachdeme Zwischen dem Wohl Ehrwürdigen H[errn] Leonard Hainzmann Pfarrer zu Moßbrun
[d.i. Moosbrunn;
Anm.
R.M.], dann der Gemeinde zu
Neusidl, wegen von dieser auf eine fürgebrachte alte Urkund, von Jahr
1403: anbegehrter,
von ihme Herrn Pfarrer aber verweigerter Lesung vier wochentlicher Heil[iger] Messen, in der
Filial Kirchen zu
Grämätneusidl, soforth hierüber entstandener Irrung, und hieraus erwachsener Rechtsführung von S[eine]r Kays[er]l[ich] Königl[ichen] Appostolischen
May[estä]t[e]t schon den 7ten Merzen nächst abgewichenen Jahrs allergnädigst entschlossen worden, daß die gedachte Urkund für richtig anerkennet, und bey sich äusserenden Anständen, daß der Inhalt dieser Urkund nicht könte in Erfüllung gebracht werden, ein billiges
temperament getroffen werden solle, alß haben Sr. Hochfürstl[iche] Gnaden unser Gnädigster Erzbischofl[icher] Herr Herr Ordinarius zu
[2]
dem Ende eine Erforderung anberaumet, Wir aber bey dieser nachfolgenden unwiderruflichen Vergleich verabredet, beschlossen, und zu Ständen gebracht; und zwar
Erstlichen verpflichtet sich der H. Pfarrer zu Moßbrun für sich, und seine Nachfolger allwochentlich zwey Heyl. Messen, in gedachter
Filial Kirchen zu Grämätneusidel, und zwahr alle Sonn, und Feyertäg, wann nehmlichen von lezteren eine
einfallen: nach Inhalt des Stift-Briefs ohnentgeltlich zu lesen, oder lesen zu lassen, und für die alldaesige, und Moßbruner Gemeinde zu appliciren, und alle dritte Sonntäg im Sommer um 8 uhr, im Winter aber um 9 uhr ein gesungenes Amt mit Schlagung der Orgel, wie auch wechßlweiß eine Predig und
Kinderlehr zu halten, über das auch verbindet sich gedachter Herr Pfarrer,
Zweytens: noch 2 andere zusammen 4:
[3]
Heil. Meessen allwochentlich, und zwahr, in Feyertägen, in sofern einige einfalleten, gegen Bezahlung 30 Kr[euzer] für jede Mesß zu lesen, oder lesen zu lassen, und selbe nach Meinung des jenigen, von welchen das abreichende Stipendium
herfliesset, aufzuopferen, für widerholte Gemeinde aber jederzeit, in deisem Fall ein Memento zu machen, und damit so ang ununterbrochen fortzufahren, alß Ihme für sothanne Zwey Messen die Stipendia mit gewöhnl[ich]en 30 Kr zusamen mit 1 fl[orin] werden entrichtet werden; dahingegen sollen nicht nur
Drittens: die Pfarr Kinder in der
Filial zu
Grämätneusidl ihre Jugendt jedesmahlen in die Kinderlehr zu dieser Pfarr, und Mutter Kirch, ausser in dem §o 1mo angemerkten Tägen abzuschiken, sondern auch die Gemeinde selbst an denen fürnehmen Kirchen-Fest-Tägen, alß am Heyl. neuen Jahr,
[4]
3 Königen, Ostern, Himmelfahrth Christi, Pfingsten, Fronleichnahm, Mariae Himmelfarth, allerheiligen, unbeflekten Empfängnuß, Heyl.
Christtag, in festo Patrocinij, et
Dedicationis Ecclesiae, in festo S:S: [d.i. Sancti;
Anm.
R.M.]
Simonis, et Judae, an Monath Bruderschaffts Sonntag, und am Fest der Christlichen Lehr Bruderschafft, wie auch bey Haltung öffentl[icher] Processionen, und Bittgängen,
sich einzufinden, auch almonathl[ich] zweymahl in derselben den nachmittägigen Gottes-Dienst beyzuwohnen schuldig, und verbunden seyn, zumahlen aber
Viertens: der dermahlige H. Pfarrer in dergestalten schwächen Gesundheits Umständen sich befindet, daß er ohne besonderer Annehmung eines eigenen Caplans obverglichen 4 wochentl. Messen zu halten nicht im Stand ist, als hat sich widerholte Gemeinde noch
dahin eingelassen, daß sie ihme, so lang er lebet, nicht aber auch seinem nachfolger /: allermassen selber zufolge §i 1mi die zwey Meessen zu
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zu [!] lesen ohne Entgelt ex off[ici]o verbunden wird :/ eine von denen unentgeltlich zu lesen habenden 2 wochentl. Messen gleichfahls eine mit dem ordinari Stipendio pr[o] 30 Kr: bezahlen wolle, und solle; Zu wahrer Urkund dessen seynd dieses Vergleichs
vier gleichlauthende Instrumenta errichtet, von dem H. Pfarrer und Gemeinde zu
Gramätneusidl, gefertiget, eines davon zur allerhöchst Landes Fürstl[icher] Bestättigung nacher Hof, das 2te zu dem Vbli Cons[is]to[rio] Archi-Ep[isco]pali Vienn[en]si, das dritte zur Löbl[ichen] Pfarr Moßbrun
[d.i. Moosbrunn;
Anm.
R.M.], und das vierte in die Kirchen Laad des Filial-Gotteshauß S:S: Petri, und Pauli, zu Grämätneusidel erleget worden. So beschehen Wienn den 3ten Novemb[ris] 1758.
Franz Leonhard Hainzman Pfarrer zu Mooßbrunn [d.i. Moosbrunn;
Anm.
R.M.]
Mathiaß Fischer Richter zu
gramat Neusidl alda
Ignatius Osman Milnermaister undt Egenthumber der so genanten Laadenmihl nechst
Grämet Neysidl
[6]
Johannes Pyberhofer gerichts geschworner und Kirchen Vatter und Mit Nachbar alta
Jacob Griesmihlner gerichts geschworner alda
Johannes Wohlschlager gerichts gschworner alda
Mathiaß Hofschneider gerichts gschworner alda
Hans Georg Griesmihlner Kirchen Fatter und Mith Nachbar alda
Lorentz Härtl Mit Nachbar alta
Joseph Wöber Mit Nachbar alta
[7]
[8]
P[rae]s[entatum] 3ter 9bris [d.i. 3. November;
Anm.
R.M.] 1758 :/
Vergleich:
A.
Faksimile:
[1], [2], [3], [4], [5], [6], [7], [8].
© Reinhard Müller
Stand: Juni 2010
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