Die
Liechtensteiner
Inhaber der Herrschaft Gramatneusiedl 1642 bis 1668
1642 kaufte Hartmann V. Fürst von Liechtenstein (1613–1686) die Herrschaft Gramatneusiedl von den
Bonacina und handelte sich damit auch deren Prozess um diese Herrschaft mit dem Metropolitankapitel zu Sankt Stephan ein. Mit Urteil vom 29. April 1662 wurde Hartmann von Liechtenstein verurteilt, die
Herrschaft gegen Erstattung des Kaufbetrags an das Metropolitankapitel zurückzugeben. Hartmann strengte jedoch ein Revisionsverfahren an, bei dessen Ende am 15. Mai 1668 Kaiser Leopold I. von Habsburg (1640–1705) das Urteil aus dem Jahr 1662 bestätigte und Hartmann bei Nichterfüllung mit Arbeit im
Wiener Stadtgraben drohte.
Damit gelangte im Juni 1668 – eigentlich schon 1662 – das Metropolitankapitel zu Sankt Stephan wieder in den Besitz der Herrschaft Gramatneusiedl, das
sie bis zum Verkauf 1840 behielt.
An die Liechtensteiner in Gramatneusiedl erinnert heute noch in der
Seitenkapelle der Kirche Sankt Peter und Paul eine Grabplatte aus dem Jahr 1645, die bis
1979 als Mensa (Altartisch) des Gramatneusiedler Hochaltars diente. Die Inschrift besagt, dass Hieronymus Franz Eder, Stallmeister des
Hartmann V. Fürsten von Liechtenstein, 1645 im Alter von
dreiunddreißig Jahren starb.
© Reinhard Müller
Stand: Juni
2010
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