Die Bauern von Moosbrunn verweigern den Zehent in seiner bisherigen Höhe am 4. Juli 1848
Eintrag von Anton Schallerl (1780–1862) in:
Denkbuch d[er] Pfarre Moosbrunn. Band 1, S. 407–408.
Transliteration:
Reinhard Müller.
407
Bis Ende 1848 sollte der
Zehent gegeben, Robboth geleistet werden. Der Pfarrer hatte gegründete
Ursache zu glauben, daß auch die Gemeinde Moosbrunn den Zehent geben
werde. Doch am 4 July als die höchste Zeit zum Einführen da war,
berichtete der Richter, daß sie [d.i. die Gemeinde; Anm.
R.M.]
nicht mehr geben werde als die sechzehnte Garbe, und wollte man sich
damit nicht begnügen, so würde sie gar keinen Zehent herabreichen. Es
herrschte im ganzen Lande eine obwohl unblutige Anarchie. Es bestand
wohl eine Obrigkeit, aber sie konnte und durfte ihr Amt nicht ausüben,
u[nd] somit mußte man zugreifen, um doch etwas zu haben.
408
An andern Orten ging es
viel ärger zu, besonders in Gebirgsgegenden. Viele Gemeinden gaben gar
keinen Zehent. Manche 20, 35 50 kr[euzer] ½1 f[lorin] 30 M.M. [d.i.
Konventionsmünze; Anm.
R.M.]
zu hoch, manche den halben Zehent. Robboth wurde überall verweigert.
Jene, welche den ganzen Zehent leisten wollten, wurden hart bedrohet.
Der Wahrheit zur Steuerung muß man es sagen, die meisten Moosbrunner
wollten ihn geben, nur acht Bauern waren ganz besonders dagegen, und
bedrohten die übrigen hart, ein Bauer nannte alle jene Schurken, welche
ihrer Pflicht nachkommen würden, und so gaben die Uibrigen nach. – ? – ? – ?
(Auch die
Grammatneusidler verweigerten ihrer Kirche den naturalzehent u[nd]
nur mit harter Mühe konnte den latirten Betrag von 25 f M.M. erhalten.)
Auch den Futter Kräuter
Zehent auch die Wegzölle mit 16 f 4 kr gaben sie nicht. Eben so ging es
auch mit der Jagdt. Die Jagdpächter mußten hohe Pacht bezahlen, den
Jäger erhalten, die Bauern aber nahmen darauf keine Rücksicht, sondern
hielten Kreisjagdten u[nd] auch einzelne u[nd] mit Hunden. Wächter
durchstreiften das ganze Land, und die Wirthe in den Vorstädten, wo die
Bauern einkehrten, hußten sie auf den Zehent u[nd] Robboth nicht zu
leisten.
Faksimile:
407, 408.
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