Vertrag zwischen der
Textilfabrik Marienthal und der Pfarre Moosbrunn über Begräbnisse der Bevölkerung Marienthals. Marienthal, am 2. April 1879
Eintrag von Johann Scheller (1840–1900) in: Denkbuch der Pfarre Moosbrunn. Band 2, S. 23.
Transliteration:
Reinhard Müller.
23
Die geehrte
Direction beehrt sich hiermit Euer
Hochw[ürden] ganz ergebenst anzuzeigen, daß bezüglich der Leichenbegängnisgebühren die bereits gegenseitigen mündlich gepflogenen Abmachungen aufrecht bleiben. Euer Hochwürden erhalten demnach für die
Einsegnung der hier verstorbenen
Fabriksangehörigen inbegriffen Messnerdienst, Geläute u[nd] Fahrgelegenheit die angesprochene Stolagebühr von
für Kinder bis mit 10 Jahren
3 Fl[orin] ö[sterreichischer] W[ährung]
für die übrigen Personen 4 Fl. ö.W.
Diese Gebühren belieben Euer Hochw[ürden] nach Ende jedes Jahresquartales bei der hies[igen] Fabrikkassa gegen Einhändigung einer nach Scala M abgestempelten Quittung zu beheben.
Marienthal am 2. April 1879. Die Direktion

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