Beschluss der Freien Gemeinde Gramatneusiedl betreffs eines Grundverkaufs: Die Geburtsstunde des
Arbeiterheims Marienthal und des
Heims der Kinderfreunde.
2. März 1923
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschuß-Sitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 2. März 1923, S. [7–8].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[7]
IV. Grundfragen.
Der Vorsitzende berichtet, daß das Ersuchen der Gemeinde
Gramatneusiedl an die n[ieder] ö[sterreichische] Landesregierung um Genehmigung des Grundverkaufes der Gemeinde an die Lokalorganisation Mariental [!] zur Erbauung eines
Erholungsheimes
für Arb[eiter] u[nd] Errichtung eines
Kindergartens abgelehnt wurde, mit dem Bemerken, daß die Lokalorganisation keine juristische Person ist, daher also zum Abschluß von Rechtsgeschäften nicht berechtigt ist. Dieser Gemeindeverkauf könnte nur dann genehmigt werden,
[8]
wenn die Lokalorganisation eine od[er] mehrere physische Personen den Ankauf durchführen läßt. Dieselben dürfen aber nicht im Namen der Lokalorganisation handeln.
In derselben Grundangelegenheit haben die Herren Bilkovsky Josef, Swoboda Karl, Malik Robert und Rudolf Böhm an das Bürgermeisteramt das
Ersuchen gestellt, um käufl[iche] Überlassung von 5615 m2 auf der Hutweide zum Bau von Wohlfahrtseinrichtungen und zur Anlegung eines Kindergartens. Die Gemeinde hat nun neuerdings über diesen Grundverkauf an die oberwähnten Personen einen Beschluß zu fassen.
Gem[ein]der[at] Herr Math[ias] Spiegelgraber
stellt den Antrag, dem Grundverkauf an die vier Herren zuzustimmen, bei
Beibehaltung des ursprünglich festgesetzten Verkaufspreises (50 K[ronen] per m2)
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluß erhoben.
Das Ansuchen ist neuerdings der n.ö. Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen.
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