Beschluss
der Freien Gemeinde Gramatneusiedl betreffs des Marktwesen in Gramatneusiedl.
21. Juli 1926
in: Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl,
Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 21. Juli 1926, S. [3–4].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[3]
V. Entgilige [!] Beschlussfassung über das
Marktwesen:
Herr Vizebürgermeister, Josef Dolecek referiert, über diese Angelegenheit und bemerkt, dass zu diesem Gegenstande schon
wiederholt in Sitzungen Debatten abgeführt worden sind, jedoch bisher wegen der Ungeklärtheit der Sachlage, keine
bindenden Beschlüsse gefasst werden konnten. Der Geschäftsführende Ausschuss hat sich nun mit dieser Materie zur Genüge befasst und dieselbe vollkommen geklärt, so dass ich heute in der Lage bin, dem Plenum des Gemeinderates
[4]
im Namen des Geschäftsführenden-Ausschusses eine wohldurchdachte Marktordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ich gebe
bekannt, dass die Gemeinde
Gramatneusiedl die Befugnis zur Abhaltung von Wochenmärkten besitzt, (Genehmigt zufolge Statthaltereierlasses vom
12. Juli
1902, Z[ahl]: 67109 im Namen der Statthalterei gemäss § 70 der Gewerbe-Ordnung.), dass der Geschäftsführende Ausschuss bloss die bereits einmal
genehmigte Marktordnung den jetzigen Verhältnissen angepasst hat. Auf Verlangen wird nun die Marktordnung Punkt für Punkt verlesen, gründlichst durchberaten und nach kleinen Abänderungen in der Form, wie sie dem Protokolle als
Beilage angeschlossen ist, vom Gemeinderate einstimmig zum Beschluss
erhoben und genehmigt. In dieser Sache beschliesst der Gemeinderat ferners, diese in der heutigen Sitzung genehmigte Marktordnung der n[ieder] ö[sterreichischen] Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen.
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