Beschluss der
Freien Gemeinde Gramatneusiedl betreffs der Arbeitslosen im ehemaligen »k(aiserlich)
k(öniglichen) Barackenlager Mitterndorf«.
22. September 1926
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 22. September 1926, S. [2].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[2]
10. Ein Schreiben der Gemeinde
Mitterndorf [an der Fischa;
Anm.
R.M.], Z[ahl]: 190 vom 24. Mai 1926, betreffend: Uebernahme des 4 % Beitrages zur Arbeitslosenunterstützung von 44 Arbeitslosen, welche in jenem Teile des Mitterndorfer Lagers
wohnhaft sind, der nach Ansicht des Bürgermeisteramtes Mitterndorf auf Gemeindegrund
Gramatneusiedl liegen soll. Hiezu wird von Seite des Gemeinderates Gramatneusiedl nicht die Zustimmung gegeben, weil die Gemeinde Gramatneusiedl nach wie vor einem Anschlusse jenes Teiles des Mitterndorfer Lagers an
das Gemeindegebiet Gramatneusiedl ablehnend gegenüber steht und in dieser Angelegenheit überhaupt noch keine Entscheidung durch die n[ieder] ö[sterreichische] Landesregierung getroffen worden ist.
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