Beschluss der Freien Gemeinde Gramatneusiedl betreffs des von Gewerbetreibenden geforderten Verbotes
von Hausierern in Gramatneusiedl.
4. Dezember 1927
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 4. Dezember 1927, S. [2].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[2]
6.) Die beiden Ansuchen wegen Erwirkung eines Hausierverbotes für den Ortsbereich der Gemeinde
Gramatneusiedl, eingebracht einerseits vom Deutsch-österreichischen
Gewerbebund, Ortsgruppe Gramatneusiedl u[nd] Umgebung, andrerseits vom Verband der sozialdemokratischen Gewerbetreibenden. In der sich an diesen Gegenstand anknüpfenden Debatte, setzt sich Gemeinderat Herr [Josef]
Moldaschl sehr warm für die Erwirkung eines Hausierverbotes ein. Er sucht nachzuweisen, dass durch den Hausierhandel nicht nur die einheimischen Gewerbetreibenden schwer geschädigt werden, sondern auch die Gemeinde selbst, da das im Aufblühen befindliche Marktwesen unbedingt durch das Hausieren
geschädigt wird.
Gemeinderat Herr Reinhart [recte Reinhard;
Anm.
R.M.] Haas spricht sich gegen die Erwirkung eines Hausierverbotes aus. Er betont, dass es dem gewöhnlichen Arbeiter nur möglich ist auf Ratenzahlungen Neuanschaffungen zu machen und dass der
Gemeinderat den Grossteil der Ortsinsassen bei Erwirkung eines Hausierverbotes gegen sich hätte und beantragt, die beiden vorliegenden Ansuchen abzuweisen. Der Antrag Haas wird mit 11 gegen 4 Stimmen angenommen.
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