[Adalbert Pamperl]
Schreiben an den Bürgermeister
der Freien Gemeinde Gramatneusiedl. Mödling (Niederösterreich), am 5. April 1930
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 11. April 1930, Beilagen, S. [1].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[1]
Bezirkshauptmannschaft Mödling,
Z[ahl]: XI 363
am 5. A[pril 1930.]
Kinobesuch durch Kinder und Jugendliche.
An
den Herrn Bürgermeister
[d.i. Josef Bilkovsky;
Anm.
R.M.]
in
Gramatneusiedl.
Nach Punkt 6 der Statthaltereiverordnung vom 13. Juni 1916, L[andes] G[esetz] Bl[att] N[umme]r 70, ist der Besuch von öffentlichen Kinoschaustellungen Kindern und Jugendlichen (das sind Personen beiderlei Geschlechtes, die das 16. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben), untersagt. Den Inhabern und verantwortlichen Leitern von Kinounternehmungen ist es verboten, Kindern und Jugendlichen den Zutritt zu den Vorführungen zu gestatten. Ausgenommen von diesen Verboten sind nur die besonders veranstalteten, von der Behörde genehmigten und als
solche ausdrücklich bezeichneten Jugendvorstellungen.
Die angeführten, für den Schutz der Jugend gegen schädliche Einflüsse sehr wichtigen Bestimmungen dieser Verordnung werden vielfach nicht beachtet.
Herr Bürgermeister werden daher eingeladen, die im dortigen Bereich bestehenden Kinounternehmungen auf die angeführten Bestimmungen mit dem Hinweis darauf aufmerksam zu machen, dass gegen deren Uebertretung im Interesse der Jugendlichen in
Hinkunft mit aller Strenge vorgegangen werden wird.
Der Bezirkshauptmann:
[Unterschrift unleserlich]
 |