Josef Bilkovsky
Schreiben an die Niederösterreichische Landesregierung. Gramatneusiedl, am 31. Januar 1932
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 16. Januar 1932, Beilagen, S. [1].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[1]
Betrifft: |
Voranschlag pro 1932 |
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Gemeindezuschlag von 100 % |
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Z[ah]l: 145/32 |
An das
Amt der nied[er] öst[erreichischen] Landesregierung
in
Wien I.
Der Gemeinderat von
Gramatneusiedl hat in seiner, am 16. Jänner 1932 stattgefundenen, ordentlichen Gemeinderatssitzung den vorgelegten Voranschlag pro 1932 einstimmig genehmigt.
Obwol [!] in denselben ein Betrag von Sch[illing] 2.370.– unbedeckt erscheint, konnte der Gemeinderat die Einhebung eines höheren Gemeindezuschlages als 100 % nicht beschliessen, u[nd] zwar aus nachstehenden Gründen:
Seit dem Jahre 1929 ist im Orte der Grossbetrieb der Trumau-Marienthaler A[ktien] G[esellschaft] der 90 Angestellte und 1100 Arbeiter beschäftigte zur Gänze stillgelegt
worden. Mehr als 60 % dieser Personen sind heute noch arbeitslos, teilweise schon
ausgesteuert und ohne Erwerb und Unterstützung. Dadurch sind auch die Gewerbetreibenden und Geschäftsleute stark in Mitleidenschaft gezogen, da der Konsum stetig sinkt, der Verbrauch an Bedürfnissen des täglichen Lebens
sich nur auf das Allernotwendigste beschränkt.
Die landwirtschaftlichen Betriebe, deren im Orte nur 24 sind, haben ebenfalls durch die grosse Dürre im Jahre 1931, die den Ertrag der Getreideernte sehr nachteilig beeinflusste, sowie durch den gänzlichen Ausfall der Krauternte harte und
schwere Einbussen erlitten.
Andere Steuerquellen stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung, daher konnte eine andere Bedeckung als die Erhöhung der Gemeindezuschläge nicht gefunden werden, was aber aus den vorangeführten Gründen ebenfalls nicht möglich erscheint.
Das Bürgermeisteramt bittet deshalb, den Voranschlag zu genehmigen, und durch ein Landesgesetz die Bewilligung zur Einhebung eines 100 % Gemeindezuschlages zu erteilen.
Als Beilagen werden angeschlossen:
1. |
Der einstimmig genehmigte Voranschlag. |
2. |
Die Kundmachung über die öffentliche Auflegung des Voranschlages vor der Prüfung durch den Gemeinderat. |
3. |
Ein Auszug aus dem Protokolle der geqenständlichen Gemeinderatssitzung. |
4. |
Die Einladungskurrende zu dieser Sitzung. |
5. |
Die Kundmachung des Umlagenbeschlusses. |
6. |
Die letzte genehmigte Gemeinderechnung. |
7. |
Der Schulvoranschlag der Gemeinde Gramatneusiedl pro 1932. |
8. |
Der Schulvoranschlag der Gemeinde
Mitterndorf
[an der Fischa;
Anm.
R.M.], betreffend die Beiträge für die dort eingeschulten Kinder der Gemeinde. |
9. |
Ein Steuernachweis. |
Bürgermeisteramt
Gramatneusiedl, am 31. Jänner 1932.
Der Bürgermeister:
[Josef Bilkovsky]
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