[Adalbert] Pamperl
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft über die verschärfte Handhabung der Meldevorschriften. Mödling
(Niederösterreich), am 3. März 1933
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 18. April 1933, Beilagen, S. [1].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[1]
Bezirkshauptmannschaft Mödling
am 3. März 1933.
Z[ahl]: XI–272
Verschärfte Handhabung der Meldevorschriften.
An
alle Herren Bürgermeister und alle Gendarmerie-Posten-Kommanden!
Die Ereignisse der allerletzten Zeit, insbesondere die Vorfälle im Deutschen Reiche lassen es als unbedingt geboten erscheinen, dass auch im h[ier] o[rtigen] Verwaltungsbereiche der Fremdenbewegung und insbesondere der Handhabung des
Meldewesens die allerschärfste Aufmerksamkeit zugewendet wird.
Es wird sohin besonderes Augenmerk darauf zu richten sein, dass die Vorschriften der Meldeverordnung vom 28. Juli 1919, n[ieder] ö[sterreichisches] L[andes] G[esetz] u[nd] V[erordungs] Bl[att] N[umme]r 223, genauestens eingehalten werden.
Die Gendarmerie hat hiebei nicht nur die Gemeinden zu unterstützen und sich durch Einsichtnahme in das bei der Gemeinde nach § 7 der Verordnung geführte Fremdenprotokoll bez[iehungs]w[eise] in den Meldezettelkataster, soweit es notwendig erscheint, von der Einhaltung der Vorschriften zu überzeugen,
sondern sie hat auch nach § 6, Absatz 2, der Verordnung sich in verdächtigen Fällen durch entsprechende Befragung der Unterstandgeber über die allgemeinen Verhältnisse der Unterstandnehmer Kenntnis zu verschaffen.
Besondere Beachtung ist dem von den Gastgewerbetreibenden zu führenden Fremdenbuche zu widmen.
Sehr wichtig wird es sein, dass der Einhaltung der Fristen, binnen welcher die Meldungen zu erstatten sind, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird und dass die von den Gast- und Schankgewerbetreibenden zu führenden Fremdenbücher einer
häufigeren Revision und Vergleichung mit den Meldebehelfen unterzogen werden. Ortsunbekannte verdächtige Personen, insbesondere Ausländer, sind nach entsprechender Perlustrierung unauffällig zu überwachen. Wichtigere Vorfälle und Mängel sind unverzüglich anher zu melden.
Der Bezirkshauptmann:
Dr. [Adalbert] Pamperl
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