Beschluss der Freien Gemeinde Gramatneusiedl betreffs der Neuregelung von Arbeitslosen- und Notstandsunterstützung.
1. Juni 1933
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 1. Juni 1933, S. [2].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[2]
Punkt 3:
Beschlussfassung wegen Einreichung eines Protestes gegen die beabsichtigte Einteilung in die B-Klasse beim Bezug der Arbeitslosen und Notstandsunterstützung.
Der
Vorsitzende [d.i. Josef Bilkovsky;
Anm.
R.M.] berichtet, dass von Seite des B[undes] M[inisteriums] für soz[iale] Verwaltung die Absicht besteht, im Zuge der Regelung des Bezuges der Arbeitslosn [!] und Notstandsunterstützung auch die Gemeinde
Gramatneusiedl
ab 1. Juli 1933 in die B-Klasse einzureihen, was eine empfindliche Kürzung derselben bedeutet. Der geschäftsführende Ausschuss hat zu dieser Massregel eingehend Stellung genommen und schlägt vor, die Eingabe an das B.M. für soz. Verwaltung nicht in Form eines Protestes sondern in der Form eines
Ansuchens zu richten.
Das Ansuchen wird hierauf von Gemeinderat
[Rudolf] Theuer vollinhaltlich verlesen, gutgeheissen und ohne Debatte einstimmig angenommen. Die Eingabe, die im vollen Wortlaute in Abschrift dem Protokolle
beizulegen ist, wird hierauf von sämtlichen in der Sitzung anwesenden Gemeinderäten unterfertigt und dem B.M. für soz. Verwaltung zugesendet werden.
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