[Adalbert] Pamperl
Erlass gegen Bemalungen von Häusern mit politischen Sprüchen und Zeichen. Mödling
(Niederösterreich), am 10. August 1933
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 4. November 1933, Beilagen, S. [1].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[1]
Bezirkshauptmannschaft Mödling,
Z[ahl]: I/173
am 10. August 1933.
Bemalungen von Häusern mit politischen Sprüchen und Zeichen.
An alle Gendarmerie-Posten-Kommanden und an alle Herren Bürgermeister.
Falls Bemalungen von Häusern, Säulen, etz[etera] mit Abzeichen und Sprüchen mit politischem Charakter erfolgen, ist unverweilt die Ausforschung der Täter aufzunehmen. Derartige Delikte sind weiters ohne Verzug der Bezirkshauptmannschaft
telefonisch zu melden, und wird hiebei wegen Entfernung derartiger Aufschriften der Gendarmerieposten Weisung erhalten.
Aus Anlass der Nachtpatrouillen ist auf die erwähnten Delikte, die meist nach Mitternacht, zwischen 1h – 3h begangen werden, schärfstes Augenmerk zu richten. Verdächtige Personen, die in dieser Zeit angetroffen werden,
sind zu perlustrieren, deren Namen sind evident zu halten.
Die Herren Bürgermeister werden eingeladen, von allfälligen Vorkommnissen obiger Art den zuständigen Gendarmerieposten sofort zu avisieren. Die Organe der
Gemeindewache wollen angewiesen werden, im Sinne obiger Weisung gleichfalls vorzugehen.
Die Entfernung bereits vorhandener Bemalungen ist im Einvernehmen mit den Hausbesitzern unverzüglich zu veranlassen.
Der Bezirkshauptmann:
D[okto]r [Adalbert] Pamperl
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