Heimwehren
Es handelt sich
dabei um einen Oberbegriff für freiwillige, zunächst überparteiliche
Selbstschutzverbände, die sich unmittelbar nach dem Ende des Ersten Weltkriegs
formierten. Diese wurden rasch das rechtsgerichtete Gegenstück zu dem später
entstandenen sozialdemokratischen »Republikanischen Schutzbund«. Obwohl stark mit dem nationalsozialistischen Lager in Österreich verbunden, waren die Heimwehren
im Rahmen des »Schutzkorps« zunächst noch eine Art Hilfspolizei im Ständestaat-Regime, wurden aber
1936 aufgelöst und großteils als »Frontmiliz« der »Vaterländischen
Front« eingegliedert.
© Reinhard Müller
Stand: Juni 2010