[Anonym]

Fünfjähriges Privilegium […]

in [anonym]: Beschreibung der Erfindungen und Verbesserungen, für welche in den kaiserlich-königlichen Staaten Patente ertheilt wurden, und deren Privilegiums-Dauer nun erloschen ist. Erster Band, welcher die Privilegien vom Jahre 1821–1835 enthält. Herausgegeben auf Anordnung der kaiserl. königl. allgemeinen Hofkammer. Wien: Aus der kaiserl. königl. Hof- und Staats-Aerarial-Druckerei 1841, S. 69–70.

[Titelblatt]

Beschreibung

der

Erfindungen und Verbesserungen,

für welche

in den kaiserlich-königlichen Staaten

Patente ertheilt wurden,

und deren Privilegiums-Dauer nun erloschen ist.

Erster Band,

welcher die Privilegien vom Jahre 1821–1835 enthält.

Herausgegeben auf Anordnung der kaiserl. königl. allgemeinen Hofkammer.

Wien, 1841.

Aus der kaiserl. königl. Hof- und Staats-Aerarial-Druckerei.

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Fünfjähriges Privilegium des Leopold Pausinger, k.k. Rathes und Franz Wurm, Mechanikers, auf die Erfindung einer Flachs-Bandmaschine.

Ertheilt am 5. August 1822.

Erloschen durch Zeitablauf im Jahre 1827.

Das Hauptsächlichste dieser Maschine besteht darin: daß mehrere auf einander folgende Kratzen, die auf hölzernen keilförmigen Blättern befestiget sind, in welche der bereits gereinigte Flachs eingelegt wird, in zwei parallelen Ruthen so bewegt werden, daß stets aus zwei, drei, auch vier derselben gleichzeitig Fasern von verschiedenen Längen ausgezogen werden. Die erwähnten Kratzen bestehen aus zirkelförmig gebogenen Stiften, welche mit der gewöhnlichen Häckchenmaschine nicht gemacht werden können. Uebrigens gestattet dieser Gegenstand keine kurzgefaßte und zugleich deutliche Darstellungsweise.

[…]

Fünfjähriges Privilegium des Leopold Pausinger, k.k. Rathes in Wien, und des Franz Wurm, Mechanikers in Gramat-Neusiedel, auf die Erfindung einer ganz neuen Flachs- und Werg-Feinspinn-Maschine.

Ertheilt am 20. Julius 1823.

Erloschen durch Zeitablauf lm Jahre 1828.

Als Wesenheit dieser Erfindung ist zu betrachten die Beschaffenheit, die relative Geschwindigkeit, die Belastungsweise der Walzen, die Drehungsperiode des Garnes, und der zwischen der Schlepp- und Auszugswalze angebrachte Vereinigungsschnabel. Die Distanz der Auszugswalze von der Einzugswalze ist bei der Flachs-Spinnmaschine nicht über 20 und nicht unter 15 Zoll, bei der Werg-Spinn-Maschine nicht unter 5 Zoll. Als Einzugswalze kann jede eiserne oder messingene Riffelwalze mit einer hölzernen Druckwalze gebraucht werden. Ihre Verrichtung besteht darin, das Vorgespinnst in die Maschine zu ziehen und der Schleppwalze zu übergeben. Die Werg-Reinigungs-Maschine bringt das auf die Leinwand ohne Ende gelegte Werg mittelst der Einzugswalze auf die Peripherie des Kartätschenzylinders, welcher die Fa-

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sern in die Kartätschendeckel einstreicht, wo sie parallel gekämmt und von Agen befreit werden. Diese parallel gekämmten Fasern werden bei der fortschreitenden Bewegung der Platten, die zu beiden Seiten in Nuthfugen laufen, mittelst der Streckwalzen in Form eines Florbandes parallel ausgesteckt, dann durch den Konzentrirungs-Schnabel und die Ausgabswalzen zu einem zwei Finger breiten Faserbande gebildet, und in das an der Maschine stehende Gefäß geleitet.