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Soziologie in Österreich |
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Geschichte |
Norbert Gürke geb. Graz, Kronland Steiermark, Österreich-Ungarn (heute Bundesland Steiermark, Österreich), am 14. März 1904 gest. Wien, Gau Groß-Wien, Deutsches Reich (heute Bundesland Wien, Österreich), am 29. Juni 1941 Universitätsprofessor, Völkerrechtler Angehöriger des weiteren sogenannten Spannkreises Norbert Gürke, Sohn eines Ingenieurs, evangelisch, besuchte seit 1910 die Volksschule und seit 1914 die Realschule in Innsbruck (Tirol), beendete aber die Realschule in Wien 4., wo er am 19. Juli 1922 die Reifeprüfung ablegte. 1922 bis 1924 studierte er Mathematik und Physik an der Technischen Universität Wien und machte dann eine Ausbildung als akademischer Turn- und Sportlehrer. 1926 studierte er Staatswissenschaften an der Universität Innsbruck, 1926 bis 1927 an der Universität Wien, wo er 1926 Gründungsmitglied der »Gilde Greif zu Wien« war, und seit 1927 Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, wo er bei Fritz Fleiner (1867–1937) mit der Arbeit »Staat und Volksgruppe. Die Entwicklung des Nationalitätenrechtes und die Staatstheorie« am 10. Februar 1932 zum Dr. phil. promoviert wurde. Er arbeitete anschließend bei Karl Gottfried Hugelmann (1879–1959) an der Universität Wien über das Nationalitätenrecht des alten Österreich. Er inskribierte 1931/32 an der Universität Wien, zog sein Ansuchen vom Februar 1932 um Nostrifikation seines Züricher Doktorats im März 1933 zurück. Am 1. Oktober 1930 wurde Norbert Gürke Mitglied der »Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei« (NSDAP: Mitgliedsnummer 301.104), war vom Oktober 1931 bis Mai 1932 Referent für Staatsrecht bei der Gauleitung in Wien, wurde im Mai 1932 Sachbearbeiter für Staatsrecht und Staatsverfassung und seit Dezember 1932 Leiter der Abteilung Rechtspolitik der »Ostland Wien, NSDAP-Landesleitung für Österreich«. Außerdem war er 1931 Gründungsmitglied der »Südostdeutschen Forschungsgemeinschaft«. In dieser Zeit war Gürke auch Angehöriger des weiteren sogenannten Spannkreises und veröffentlichte 1933 in dessen Zeitschrift »Ständisches Leben« (Berlin–Wien). Im Juli 1933 ging Norbert Gürke, der dann mit 3. Februar 1934 aus Österreich ausgebürgert wurde, nach München (Bayern), wo er am 1. Oktober 1933 wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Politik und öffentliches Recht der Universität München bei Otto Koellreutter (1883–1972) wurde, dessen Tochter Inge Koellreutter (1916–?) er im September 1934 heiratete. Im April 1934 erhielt er einen Lehrauftrag für Völkerrecht bei Koellreutter, bei dem er am 23. November 1935 aufgrund der Schrift »Volk und Völkerrecht« für Öffentliches Recht und Volkskunde habilitiert wurde. Im November wurde Gürke Dozent für Öffentliches Recht und Volkskunde an der Universität Breslau (Wrocław), wo er 1935 bis 1936 auf einer Vertretungsstelle lehrte. Gürke, der am 24. August 1936 den Rang eines ehemaligen Gauleiters erhielt, ging im Herbst 1936 nach München zurück, wo er an der Universität einen Lehrauftrag für Völkerrecht erhielt und am 1. September 1937 beamteter außerordentlicher Professor (a.o. Prof.) für Völkerrecht, öffentliches Recht und Volkskunde wurde. Norbert Gürke, seit 1938 SS-Sturmbannführer, wurde am 1. Oktober 1939 ordentlicher Professor (o. Prof.) für Völkerrecht, Staatsrecht, Staats- und Volkstheorie an der Universität Wien. Bereits am 4. Dezember 1939 meldete er sich freiwillig zum Kriegsdienst bei der Deutschen Wehrmacht, wo er am 7. Juni 1940 im Verlauf der sogenannten Marne-Schlacht bei Amiens einen Durchschuss am linken Unterarm und rechten Fuß erlitt. Er starb nach einer Operation in einem Lazarett in Wien an einer Blutvergiftung. Selbstständige Publikationen ● Staat und Volksgruppe. Die Entwicklung des Nationalitätenrechtes und die Staatstheorie. Zürich 1931, 73 Bl., Maschinenschrift. Dissertation an der Universität Zürich 1932. ● Der Nationalsozialismus, das Grenz- und Auslanddeutschtum und das Nationalitätenrecht. Wien: W. Braumüller Verlag 1932, 23 S. Sonderdruck aus: Nation und Staat (Wien), 6. Jg. (1932), Nr. 1, S. 7–30. ● Volk und Völkerrecht. Tübingen: J. C. B. Mohr 1935 (= Beiträge zum öffentlichen Recht der Gegenwart. 5.), V, 100 S. Zugleich Habilitationsschrift an der Universität München 1935. ● Grundzüge des Völkerrechts. Berlin–Wien: Industrieverlag Spaeth & Linde [1936] (= Grundlagen, Aufbau und Wirtschaftsordnung des nationalsozialistischen Staates. Band 1: Die weltanschaulichen, politischen und staatsrechtlichen Grundlagen des nationalsozialistischen Staates. Gruppe 2. Beitrag 23.), 67 S. ◊ Grundzüge des Völkerrechts. Durchgesehen und ergänzt von Otto Koellreutter. Berlin–Wien: Industrieverlag Spaeth & Linde [1942] (= Die Verwaltungs-Akademie. 23.), 72 S. ◊ Grundzüge des Völkerrechts. Durchgesehen und ergänzt von Otto Koellreutter. 3. Auflage. Berlin–Wien: Industrieverlag Spaeth & Linde 1944 (= Die Verwaltungs-Akademie. 23.), 76 S. ● Der Einfluß jüdischer Theoretiker auf die deutsche Völkerrechtslehre. Berlin: Deutscher Rechts-Verlag [1938] (= Das Judentum in der Rechtswissenschaft. Ansprachen, Vorträge und Ergebnisse der Tagung der Reichsgruppe Hochschullehrer des N.S.R.B. am 3. und 4. Oktober 1936. 6.), 35 S.
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