BenutzerInnenordnung
Das „Archiv für die Geschichte der Soziologie in Österreich“ (AGSÖ) ist eine Forschungsinstitution, welche 1987 im Rahmen der „Österreichischen Gesellschaft für Soziologie“ (ÖGS) zum Zwecke der Dokumentation der Geschichte der Soziologie in Österreich sowie der „österreichischen“ Soziologie im Ausland gegründet wurde. Die Benutzung des Archivs ist grundsätzlich kostenlos. Der Personalmangel macht es notwendig, von fixen Öffnungszeiten des Archivs abzusehen. Es ist daher vom Benutzer/von der Benutzerin schriftlich oder mündlich einen Benutzungstermin mit der Archivleitung zu vereinbaren.
Jeder Benutzer bzw. jede Benutzerin des Archivs hat ein BenutzerInnenblatt auszufüllen. Mit der dortigen Unterschrift nimmt der Benutzer bzw. die Benutzerin die BenutzerInnenordnung des „Archivs für die Geschichte der Soziologie in Österreich“ zur Kenntnis und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Über die Zugänglichkeit der Archivalien entscheidet der Archivleiter/die Archivleiterin, in Streitfällen der Archivvorstand. Grundsätzlich bemüht sich das „Archiv für die Geschichte der Soziologie in Österreich“, alle Archivalien zugänglich zu machen. Über Wunsch der Nachlassschenker und -schenkerinnen oder aus Gründen des Datenschutzes sind jedoch einzelne Archivalien mit den Vermerken „Gesperrt“ oder „Erschwert zugänglich“ versehen. Einer Einsichtnahme durch Benutzer bzw. Benutzerinnen entziehen sich prinzipiell gesperrte Archivalien für die Dauer der Sperrfrist. Archivalien, die mit dem Vermerk „Erschwert zugänglich“ versehen sind, können nur mit Erlaubnis des Archivleiters/der Archivleiterin oder des Schenkers bzw. der Schenkerin eingesehen werden. Ein grundsätzliches Recht auf Einsichtnahme liegt in diesen Fällen jedoch nicht vor.
Über die Anzahl der auf einmal ausgegebenen Archivalien entscheidet der Archivleiter/die Archivleiterin oder die von ihm/ihr mit der Betreuung des Benutzers bzw. der Benutzerin beauftragte Person. Der Benutzer bzw. die Benutzerin der Archivalien verpflichtet sich zur schonenden Behandlung derselben. Der Benutzer bzw. die Benutzerin verpflichtet sich weiters, die Archivalien inhaltlich mit der von der Wissenschaft gebotenen Sorgfalt auszuwerten und alle gesetzlichen Auflagen des Schutzes personenbezogener Daten und des Strafrechts zu beachten.
Weiters verpflichtet sich der Benutzer bzw. die Benutzerin, bei teilweiser oder vollständiger Wiedergabe von ungedruckten Archivalien zur Wahrung der Urheberrechte. Sofern diese beim „Archiv für die Geschichte der Soziologie in Österreich“ liegen, kann die Wiedergabe beim Archivleiter/bei der Archivleiterin beantragt werden. Diese erfolgt im allgemeinen kostenlos. Liegt das Urheberrecht bei den Nachlassschenkern bzw. -schenkerinnen oder deren Erben/Erbinnen, kann dies von der Archivleitung erfragt werden. Die Archivleitung wird sich auch um die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit den Urheberrechtsinhabern/Urheberrechtsinhaberinnen bemühen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Liegen die Urheber- und Verwertungsrechte bei anderen Personen oder Institutionen, hat sich der Benutzer bzw. die Benutzerin selbständig um deren Wahrung zu sorgen.
Die Veröffentlichung von Dokumenten aus dem „Archiv für die Geschichte der Soziologie in Österreich“ – vollständig oder gekürzt – ist nur mit der schriftlichen Genehmigung des Archivleiters/der Archivleiterin möglich. Dies gilt jedoch nicht für das Zitieren einzelner Sätze aus Schriftstücken. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, von Archivalien Kopien anfertigen zu lassen. Die letztliche Entscheidung darüber liegt jedoch beim Archivleiter/der Archivleiterin oder der von ihm/ihrmit der Betreuung des Benutzers bzw. der Benutzerin beauftragten Person. Die Kosten für die Kopien sind vom Benutzer bzw. der Benutzerin zu tragen. Weiters verpflichtet sich der Benutzer bzw. die Benutzerin, die Weitergabe von Reproduktionen aller Art an Dritte zu unterlassen oder dies nur mit schriftlichem Einverständnis der Archivleitung zu tun. Von allen Publikationen, die teilweise oder ganz auf Archivalien aus dem „Archiv für die Geschichte der Soziologie in Österreich“ beruhen, verpflichtet sich der Benutzer bzw. die Benutzerin, dem Archiv jeweils ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung zu stellen und an folgende Adresse zu senden:
Archiv für die Geschichte der Soziologie in Österreich,
c/o Institut für Soziologie,
Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsstraße 15/4,
8010 Graz
Graz, am 22.Mai 2017