8.3.1.176 Auszugsweise Abschrift aus dem Sitzungsprotokoll des Professorenkollegiums der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität in Graz vom 15. Juni 1954 betreffs Genehmigung der vorläufigen Beibehaltung der Lehrbefugnis von Ernst Seelig an der Universität Graz und Ablehnung des Gesuchs von Ernst Seelig, trotz seiner Berufung nach Saarbrücken die Leitung des Kriminologischen Instituts in Graz beizubehalten.

1 Bl., pag. 205; Maschinschrift.

Kategorie: Seelig, Ernst: Signatur 8/3

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