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Einheitsgewerkschaft Nach Auflösung der parteipolitisch gebundenen Gewerkschaften wurde im März 1934 der »Gewerkschaftsbund der österreichischen Arbeiter und Angestellten« als öffentlich-rechtliche Einrichtung in Form einer Einheitsgewerkschaft gegründet, deren Funktionäre vom Ständestaat-Regime ernannt wurden. Nach dem »Anschluss« Österreichs ans Deutsche Reich 1938 ging die kurz »Einheitsgewerkschaft« genannte Organisation in der nationalsozialistischen »Deutschen Arbeitsfront« auf. © Reinhard Müller -- Graz, im Oktober 2006 |
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