[Anonym]

Decret der k.k. Commerz-Hof-Commission vom 30. Julius 1823; Regierungs-Zahl 37,560

in [anonym]: Sammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens. Fünfter Theil. Jahr 1823. Wien: Aus der k.k. Hof- und Staats-Aerarial-Druckerey 1826, S. 550–551.

[Titelblatt]

Sammlung

der

Gesetze

für das

Erzherzogthum Oesterreich

unter der Ens. Fünfter Theil.

Jahr 1823.

Wien.

Aus der k.k. Hof- und Staats-Aerarial-Druckerey.

1826.

550

366.

Dem Leopold Pausinger, k.k. Rathe, in Wien (Stadt Nr. 406), und dem Franz Wurm, Mechaniker, in Gramat-Neusiedl Nr. 39, beyde Haupt-Interessenten der Flachs- und Werg-Spinn-Fabrik in Marien-Thal. Auf die Erfindung einer ganz neuen Flachs- und Werg-Feinspinn-Maschine, einer Werg-Reinigungs-Maschine und einer Zwirn-Maschine, deren Wesenheit in Folgendem besteht, und zwar: a) Bey der Flachs- und Werg-Feinspinn-Maschine darin, daß sie das Material ganz in seiner ursprünglichen Länge, vollkommen trocken, so zum Faden bildet, daß die Garne die vorzüglichsten Eigenschaften der Spindelgarne erhalten, wodurch im fabrikmäßigen Betriebe die bey nassen Gespinnsten schwer zu vermeidenden Zerstörungen durch Fäulniß gänzlich vermieden werden; b) bey der Werg-Reinigungs-Maschine darin, daß die im Werge verworren durch einander liegenden Fasern gekämmet, gereiniget, die längsten Fasern von den kürzesten sowohl als von den Pötzeln abgesondert ausgeschieden werden, und auf solche Art das Werg in paralleler Lage und in Form eines Bandes zur ferneren Bearbeitung vorbereitet wird; c) bey der Zwirn-Maschine darin, daß die

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zum Zwirnen gehörig vorbereiteten Garne in einer Nuthe, ohne alle Maßlung, das heißt: ohne schraubenartige Ueberdrehung der Fäden, zum Zwirne verbunden werden, wodurch eine den meisten Zwirngattungen eigene Unvollkommenheit vermieden wird; endlich d) bey allen drey Maschinen überhaupt darin, daß hierdurch die Erfindung der Flachs- und Wergspinnerey mit Maschinen vollkommen ausgeführt, und der wichtige Zweck erreicht ist, jede Baumwoll-Spinn-Maschine zur Flachs- und Wergspinnerey, daher jede solche Spinn-Fabrik in kurzer Zeit und mit geringen Kosten in eine Flachs- und Werg-Spinn-Fabrik umstalten zu können; auf fünf Jahre, vom 20. Julius 1823. Decret der k.k. Commerz-Hof-Commission vom 30. Julius 1823; Regierungs-Zahl 37,560.