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Beschluss der Freien Gemeinde Gramatneusiedl betreffs der Maßnahmen gegen das gewalttätige Vorgehen gegen Autofahrer. 30. Mai 1924

in: Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschuß-Sitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 30ten Mai 1924, S. [4–5].

Transliteration: Reinhard Müller

[4]

Ein Erlaß der B[ezirks] H[auptmannschaft] Mödling Z[ahl] 1729/A vom 21.V.1924 betreffend »Gewalttätiges Vorgehen gegen Automobilfahrer; Abstellung[«]. Die Verlesung dieses Aktes gibt Anlaß zu heftigen Angriffen u[nd] Klagen gegen das übermäßige Schnellfahren der Automobilisten durch die Ortschaft. Insbesonders beschwert sich Gemeinderat Herr Josef Doleček über das Befahren der Gehwege durch Rad- u[nd] Motorradfahrer und stellt den Antrag, Zuwiderhandelnde mit Geldstrafen bis zu 100.000 K[ronen] zu belegen. Es sind an den betreffenden Stellen Holztafeln mit der Aufschrift: »Radfahrer absitzen sonst Strafe bis zu 100.000 K« anzubringen.

G[e]m[ein]derat Herr Karl Pecha tadelt auch das Schnellfahren der Autos und schlägt vor, Zuwiderhandelnde mit 5,000.000 K zu bestrafen.

Der Vorsitzende [d.i. Bürgermeister Josef Bilkovsky; Anm. R.M.] erklärt zur Richtigstellung, daß die G[e]m[ein]de nicht berechtigt ist nach freiem Ermessen Strafen auszusetzen, sondern daß sie an gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen gebunden ist. Was den Antrag des Herrn G[e]m[ein]der[ats] Doleček betrifft, kann ich darauf verweisen, daß ich bereits Tafeln mit einem Strafausmaß von 50. bis 250.000 K anfertigen habe lassen u. daß ich beabsichtige, falls der Gemeinderat hiezu mir die Einwilligung erteilt, sämtliche Tafeln an den Ortseingängen neu herstellen zu lassen. Was das Befahren des Gehsteiges betrifft, kann ich erklären, daß das Befahren derselben mit Rädern absolut unstatthaft ist und daß jeder G[e]m[ein]derat berechtigt ist, Zuwiderhandelnde zur Anzeige zu bringen.

Der Herr Bürgermeister wird einstimmig ermächtigt, Warnungstafeln herstellen zu lassen.

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