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Beschluss
der Freien Gemeinde Gramatneusiedl betreffs des teilweisen Hausierverbots in Gramatneusiedl.
25. Februar 1933
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 25. Februar 1933, S. [3].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[3]
Punkt 4: Beschlussfassung über ein teilweises Hausierverbot im
Gemeindegebiete:
Drüber referiert Herr Viceb[ürger]m[eister Josef]
Dolecek und
entwickeelt [!] sich eine längere Debatte, an der sich die G[e]m[ein]d[e]r[ä]t[e Michael] Hums, [Josef] Moldaschl und andere beteiligen. Herr Moldaschl tritt für ein allgemeines Hausierverbot ein, während die Gem. [Franz] Pec, [Anton] Haudek
wie auch der Vorsitzende [d.i. Josef Bilkovsky;
Anm.
R.M.] sich dagegen aussprechen. Es wird hierauf nachstehender Antrag des Referenten einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat beschliesst:
Im gemeindegebiete [!] von Gramatneusiedl ist das Hausieren mit nachstehend angeführten Artikeln oder Waren im Sinne der Bestimmungen des Punktes 4 der Marktordnung allgemein und für jedermann verboten:
a) |
Lebensmittel, welche als Erzeugnisse der Land und Forstwirtschaft zu werten sind, |
b) |
Rohprodukte, |
c) |
Obst, Südfrüchte, Blumen und Sämereien, |
d) |
Artikel des täglichen Bedarfes und zwar: Eisenwaren, Geschirre aller Art aus Glas, Porzellan, Blech, Steingut, Kinderspielzeuge aller Art, Schnitt, Kurz und Kommissionswaren, |
e) |
Landw[irtschaftliche] Geräte. |
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