O[tto] Wolf & Leo Wiltschke & [Georg] Höller
Aufnahmeschrift bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling. Mödling
(Niederösterreich), am 12. März 1937
in:
Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Einladungs-Kurrende zur Gemeindetagssitzung am 23. Juli 1937, Beilagen, S. [1–4].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[1]
Aufnahmeschrift
aufgenommen bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling am 12. März 1937.
Anwesend
die Herren Bürgermeister von
Gramatneusiedl,
Mitterndorf und Moosbrunn, sowie der Herr Vizebürgermeister von Mitterndorf.
Gegenstand:
Regelung diverser Verwaltungsangelegenheiten, welche die Bewohner des ehem[aligen] Flüchtlingslagers Mitterndorf betreffen.
Das Lager Mitterndorf gehört zu den 3 Gemeinden Gramatneusiedl,
Mitterndorf und Moosbrunn, und zwar befinden sich auf dem Territorium Mitterndorf: Die
Feintuchweberei Tylecek [recte Emil
Tyleček;
Anm.
R.M.], die Seidenfabrik Freund & Schöller, der Wirtschaftshof der Landw[irtschaftlichen] A[ktien] G[esellschaft] Mitterndorf,1) c[irk]a 25 Baracken mit ca 350 Einwohnern.
Gemeindegebiet Gramatneusiedl: Ca 30 Baracken nebst einigen Häusern mit 190 291 Einwohnern und die Schraubenfabrik Albrecht & Co[mpanie].
Gemeindegebiet Moosbrunn: 7 Wohnhäuser, das Gasthaus und das Gemischtwarengeschäft [Karl] Hatzon.2)
Die Anwesenden stellen einmütig fest, dass hinsichtlich der laufenden Verwaltungstätigkeit Verschiebungen in den einzelnen Gemeinden bisher stattgefunden haben, indem verschiedene Zweige der Verwaltung, die kompetenzmässig in eine der genannten
Gemeinden fallen, von einer territorial nicht kompetenten Gemeinde besorgt wurden. So wird z[um] B[eispiel] für das Moosbrunner Gebiet die Vieh- und Fleischbeschau, das Melde-
[2]
wesen und verschiedene laufende Agenten der Hoheitsverwaltung von
Mitterndorf besorgt; zwecks Ordnung der Verwaltungstätigkeit bezüglich des
Lagers Mitterndorf wird Nachstehendes vereinbart:
1.) Die laufende Verwaltung wird sowohl in Bezug auf die Selbstverwaltung als auf die staatl[iche] Hoheitsverwaltung von der bezüglich des betreffenden Lagerteiles örtlich zuständigen Gemeinde im Prinzipe besorgt.
2.) Die Steuern und Abgaben fliessen der jeweils örtlich zuständigen Gemeinde restlos zu.
3.) Die Schulkinder des
Lagers Mitterndorf sind ohne Rücksicht auf die Gemeindezugehörigkeit restlos der Schule Mitterndorf eingeschult. Die Gemeinden Gramatneusiedl und Moosbrunn haben für die eingeschulten Kinder den Schulbeitrag zu leisten.
4.) Die Bewohner des
Lagers
gehören bezüglich der Bestattung nach
Mitterndorf. Für den Friedhof leisten die Gemeinden Gramatneusiedl und Moosbrunn keinerlei Beiträge.
5.) Die öffentliche Beleuchtung im
Lager verwaltet die Gemeinde
Mitterndorf. Es bleibt der Gemeinde Mitterndorf überlassen, für die öffentliche Strassenbeleuchtung – soweit dieselbe gegenwärtig besteht – den Ersatz für den zählermässig verbrauchten Strom von den betreffenden Gemeinden anzufordern.
6.) Die Vieh- und Fleischbeschau bezüglich des Gemeindegebietes Moosbrunn wird der Gemeinde
[3]
Mitterndorf überlassen.
7.) Lediglich akute Fälle des Sicherheitsdienstes, bei denen ein sofortiges Einschreiten des Gemeindewachebeamten notwendig ist, werden für das gesamte
Lager von der Gemeinde
Mitterndorf besorgt.
8.) Die Herren Bürgermeister stellen fest, dass die sanitären Verhältnisse im
Lager, sowie der Bauzustand der meisten Baracken ein desolater ist. Die Herren Bürgermeister werden die Sanitätspolizei in der nächsten Zeit schärfer handhaben; bei baufälligen Baracken soll ein Wohnungsverbot erlassen werden.
Es besteht Einmütigkeit darüber, dass eine grundlegende Ordnung der Verwaltung und der vermögensrechtlichen Verhältnisse des Lagers nur in der Weise erfolgen könnte, wenn das gesamte
Lager Mitterndorf in die Ortsgemeinde
Mitterndorf eingemeindet würde. Besonders wäre es angezeigt, dass der dem Territorium Moosbrunn
gehörige Lagerteil der Gemeinde Mitterndorf einverleibt wird; jedoch macht der Herr Bürgermeister von Moosbrunn aufmerksam, dass in diesem Falle auch ein an die Wohnhäuser anschliessender Grundstreifen gleichfalls abgetreten werden müsste. Der diesbezügliche Entschädigungsanspruch kann heute nicht
fixiert werden, vielmehr müsste dies den bei der Landeshauptmannschaft N[ieder] Oe[sterreich] durchzuführenden Eingemeindungsverhandlungen überlassen bleiben.
[4]
Der zu Gramatneusiedl gehörige Lagerteil ist durchwegs von armer Bevölkerung bewohnt; auf dem Territorium befindet sich lediglich die Schraubenfabrik Albrecht &
Co; dieser Teil des Lagers würde daher für die Gemeinde
Mitterndorf eine schwere Belastung darstellen, wenn bei einer Eingemeindung die Gemeinde Gramatneusiedl einen Beitrag der Gemeinde Mitterndorf abstatten müsste, so würde die Gemeinde Gramatneusiedl das Verlangen stellen dass sie anderweitig,
etwa durch die Eingemeindung von
Neu-Reisenberg, entsprechend entschädigt würde.
Es wird von
den Herren Bürgermeistern endlich beantragt, dass eine von der
Landeshauptmannschaft N.Oe. entsendete Kommission die Verhältnisse des
Lagers Mitterndorf überprüft und auf Grund der diesbezüglichen Feststellungen bezüglich der Eingemeindung die erforderlichen Verfügungen trifft.
Vorstehende Vereinbarungen sind den Lagerbewohnern von den zuständigen Herren Bürgermeistern entsprechend bekanntzumachen.
Vor:
O[tto] Wolf
Leo Wiltschke
[Georg] Höller.

[1) Wirtschaftshof der »Landwirtschaftlichen Aktiengesellschaft Mitterndorf«: Die Aktiengesellschaft wurde 1920 gegründet und erwarb die ehemals herrschaftlichen Gründe der 1715 vereinigten Herrschaften Seibersdorf und Unterwaltersdorf, zunächst
255 Hektar, 15 Ar und 47 Quadratmeter. Ein Teil des Geländes der
»Landwirtschaftlichen Aktiengesellschaft Mitterndorf« lag auch auf dem Areal des ehemaligen
Barackenlagers Mitterndorf: im Bereich (unter Einbeziehung der Gebäude) des Kuh-, des Schweinestalls, der Pferdeställe, des so genannten Auslaufs, der
Holzsohlenfabrik und des Lagerfriedhofs. 1975 in »Landwirtschaftsanstalt Vaduz« (im Besitz der Familie Landesmann) umbenannt, erwarb sie auch den 1920 gegründeten Geflügelzuchtbetrieb von
Dr. Otto Hübner, stellte aber im Mai 1992 den Betrieb ein. – Für diese Hinweise danke ich
Arnold Krizsanits
(Mitterndorf
an der Fischa).
Anm.
R.M.]
[2) Gasthaus und Gemischtwarenhandlung Karl Hatzon: Das Gebäude (Moosbrunn, Moosgasse 10–12) beherbergte eine Gemischtwarenhandlung, ein Gasthaus und ein Kino. Es handelt sich dabei um das ehemalige Waisenhaus des
Barackenlagers Mitterndorf. – Für
diese Hinweise danke ich
Arnold Krizsanits
(Mitterndorf an der Fischa). Anm.
R.M.]
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