Große Chronik von Gramatneusiedl, Marienthal und Neu-Reisenberg
1917
1917
Mit 28. Januar 1917
werden Petroleumbezugskarten eingeführt.

1917
Im Februar 1917 gibt es eine außerordentliche Kälte, insbesondere am 22. Februar, wo die Temperatur in Gramatneusiedl unter minus 20 Grad Celsius sinkt.

1917
Seit 23. Februar 1917 sind Hausschlachtungen von Rindern und Kälbern verboten, ausgenommen Notschlachtungen.

1917
Am 1. März 1917 erfolgt in Gramatneusiedl eine Requirierung von Rindern, am 22. März von 376 Kilogramm Schweinefett.

1917
Mit kaiserlicher Verordnung vom 30. März 1917 werden mit Wirksamkeit vom 1. April 1917 Gramatneusiedl und Marienthal zu einem Industrieort erklärt, wodurch unter anderem der Unterhaltsbeitrag für Angehörige von Mobilisierten geändert wird.

1917
Seit 10. April 1917 gibt es im
Kronland Österreich unter der Enns erstmals eine staatliche »Hilfeleistung zur
Erleichterung der Lebensführung der minderbemittelten Volksschichten«.

1917
Ab 15. April 1917 erhalten Kinder bis zum ersten Lebensjahr einen Liter, bis zum zweiten einen halben und bis zum sechsten einen viertel Liter Milch, Erwachsene nur mehr einen achtel Liter.

1917
Die Sechste österreichische Kriegsanleihe vom Mai 1917 erbringt in Gramatneusiedl 82.600 Kronen.

1917
Mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 9. Juli 1917, Zahl 58251 ex 1916, wird im Einvernehmen der Ministerien der Justiz und der Finanzen
Mitterndorf
(Niederösterreich), eine Nachbargemeinde Gramatneusiedls, in »Mitterndorf a(n) d(er) Fischa« umbenannt.

1917
Am 16. August 1917 werden zwei der drei Glocken der Kirche Sankt Peter und Paul mit einem Gesamtgewicht von 441 Kilogramm abgenommen und für Kriegszwecke eingezogen;
es verbleibt nur die so genannte Türkenglocke aus dem Jahr
1693. Die abgenommenen Glocken werden
1925 durch neue ersetzt.

1917
Die Siebente österreichische Kriegsanleihe vom November 1917 erbringt in Gramatneusiedl nur mehr 58.370 Kronen.

1917
Bereits im November 1917 verlassen die ersten Bewohner das
1915 eröffnete »k(aiserlich) k(önigliche)
Barackenlager Mitterndorf«.

1917
Nachdem praktisch alle Lebensmittel, Futtermittel sowie Heiz- und Beleuchtungsmaterialien der staatlichen Kontrolle bei Verteilung, Preis und Nutzung unterliegen, werden mit 6. Dezember 1917 auch alle Kleiderhändler angewiesen, Altkleider
zunächst der Niederösterreichischen Statthalterei zum Kauf anzubieten.

© Reinhard Müller
Stand: Juni
2010
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