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Große Chronik von Gramatneusiedl, Marienthal und Neu-Reisenberg 1917

1917

Mit 28. Januar 1917 werden Petroleumbezugskarten eingeführt.

1917

Im Februar 1917 gibt es eine außerordentliche Kälte, insbesondere am 22. Februar, wo die Temperatur in Gramatneusiedl unter minus 20 Grad Celsius sinkt.

1917

Seit 23. Februar 1917 sind Hausschlachtungen von Rindern und Kälbern verboten, ausgenommen Notschlachtungen.

1917

Am 1. März 1917 erfolgt in Gramatneusiedl eine Requirierung von Rindern, am 22. März von 376 Kilogramm Schweinefett.

1917

Mit kaiserlicher Verordnung vom 30. März 1917 werden mit Wirksamkeit vom 1. April 1917 Gramatneusiedl und Marienthal zu einem Industrieort erklärt, wodurch unter anderem der Unterhaltsbeitrag für Angehörige von Mobilisierten geändert wird.

1917

Seit 10. April 1917 gibt es im Kronland Österreich unter der Enns erstmals eine staatliche »Hilfeleistung zur Erleichterung der Lebensführung der minderbemittelten Volksschichten«.

1917

Ab 15. April 1917 erhalten Kinder bis zum ersten Lebensjahr einen Liter, bis zum zweiten einen halben und bis zum sechsten einen viertel Liter Milch, Erwachsene nur mehr einen achtel Liter.

1917

Die Sechste österreichische Kriegsanleihe vom Mai 1917 erbringt in Gramatneusiedl 82.600 Kronen.

1917

Mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 9. Juli 1917, Zahl 58251 ex 1916, wird im Einvernehmen der Ministerien der Justiz und der Finanzen Mitterndorf (Niederösterreich), eine Nachbargemeinde Gramatneusiedls, in »Mitterndorf a(n) d(er) Fischa« umbenannt.

1917

Am 16. August 1917 werden zwei der drei Glocken der Kirche Sankt Peter und Paul mit einem Gesamtgewicht von 441 Kilogramm abgenommen und für Kriegszwecke eingezogen; es verbleibt nur die so genannte Türkenglocke aus dem Jahr 1693. Die abgenommenen Glocken werden 1925 durch neue ersetzt.

1917

Die Siebente österreichische Kriegsanleihe vom November 1917 erbringt in Gramatneusiedl nur mehr 58.370 Kronen.

1917

Bereits im November 1917 verlassen die ersten Bewohner das 1915 eröffnete »k(aiserlich) k(önigliche) Barackenlager Mitterndorf«.

1917

Nachdem praktisch alle Lebensmittel, Futtermittel sowie Heiz- und Beleuchtungsmaterialien der staatlichen Kontrolle bei Verteilung, Preis und Nutzung unterliegen, werden mit 6. Dezember 1917 auch alle Kleiderhändler angewiesen, Altkleider zunächst der Niederösterreichischen Statthalterei zum Kauf anzubieten.

© Reinhard Müller
Stand: Juni 2010

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