Zweiter Beschluss der Freien Gemeinde Gramatneusiedl betreffs des Baus einer
Hauptschule in Gramatneusiedl.
18. April 1928
in: Archiv der Marktgemeinde Gramatneusiedl, Gemeinde-Kurrenden 1919–1938, Sitzungs-Protokoll zur Gemeinde-Ausschußsitzung der Ortsgemeinde Gramatneusiedl am 18. April 1928, S. [3–6].
Transliteration:
Reinhard Müller.
[3]
III.
Beschlussfassung über die
Errichtung einer Hauptschule in
Gramatneusiedl.
Der Herr
Vorsitzende [d.i. Josef Bilkovsky;
Anm.
R.M.] bringt die Zuschrift des Ortsschulrates von
Gramatneusiedl vom 16. April 1928 zur
Verlesung, worin der O[rts] S[chul] R[at] bekannt gibt, dass in der Sitzung des O.S.R. vom 13. April 1928 folgender Beschluss gefasst wurde:
»Die verehrliche Gemeindevertretung wird gebeten, im Orte Gramatneusiedl eine Hauptschule für Knaben mit Zulassung von Mädchen zu errichten und schon im alten Schulgebäude mit
Beginn des Schuljahres 1928/29 die 1. Klasse Hauptschule zu
eröffnen.« Und worin ferners der O.S.R. die Gemeinde Gramatneusiedl ersucht, alle zur Verwirklichung dieses einstimmigen Beschlusses erforderlichen Schritte ungesäumt in die Wege zu leiten, um die rechtzeitige Eröffnung der 1. Klasse noch mit dem kommenden Schuljahr 1928/29 zu ermöglichen.
Der Herr Vorsitzende erteilt hierauf dem Herrn Finanzreferenten zu dieser Angelegenheit das Wort.
Herr Rudolf Theuer führt sodann Folgendes aus:
»Bevor wir heute daran gehen, einen so weittragenden und verantwortungsvollen Beschluss zu fassen, wie er nun zur Diskussion steht, ist es wohl am Platze, einige Worte über die Notwendigkeit der Errichtung einer Hauptschule in unserem Orte zu
sagen. Wir sind eine Gemeinde mit ungefähr 3.500 Seelen, von denen mehr als 80 % ihren Lebensunterhalt in der Industrie finden. Ihr Lebensschicksal ist also innig verknüpft mit dem Gedeihen der Industrie und ihrer Entwicklungsmöglichkeit in unserem Orte und unserem Lande. Da dringen [!] sich nun vor
allem drei Fragen in den Vordergrund.
1. Welche Entwicklungsmöglichkeiten hat die österreichische Industrie.
2. Welche Zukunftswege muss sie gehen.
3. Was hat die Schule damit zu tun?
Durch die Zerreissung unseres ehemaligen grossen Wirtschaftsgebietes, wie es die alte österr[eichisch] ung[arische] Monarchie vor dem Kriege war, durch die lange
Dauer des Weltkrieges, der Milliardenwerte vernichtete, ist die Welt und ganz besonders unsere junge Republik Oesterreich arm geworden an allem, was die Industrie braucht, mit Ausnahme eines Erdteiles, Amerika. Während sich die Völker Europas zerfleischten, hat sich jenseits des grossen Wassers die ungeheure Wirtschaftsmacht Amerikas mit seinen tausenden Erfinderhirnen, mit seinen gewaltigen Geldmitteln konsolidiert und geht nun daran, die Herrschaft des Dollars und damit die Herrschaft im
europäischen Wirtschaftsleben aufzurichten. Die österr. Industrie kann nur in die Lücken des Weltwirtschaftsgetriebes eindringen, die sich auf ganz kurze Zeit eröffnen. Aber auch das kann sie nur auf amerikanische Art, die man die Rationalisierung nennt. Die Rationalisierung, das ist eine wahnsinnige
Hast, eine Höchstausnützung aller physischen und geistigen Kräfte des Arbeitnehmers, ein Riesenaufwand von Geldmitteln und technischen Errungenschaften auf Kosten der Nerven und der Gesundheit der Arbeitnehmer. Dass da unsere Industrie nicht mitkonkurrieren kann, ist selbstverständlich, weil alle
Voraussetzungen dazu nicht vorhanden sind.
Es ist also Pflicht aller gesetzgebenden und kommunalen Körperschaften, die Weltwirtschaft wieder aufzubauen, und zwar neu aufzubauen, von ganz neuen Gesichtspunkten ausgehend. Der Arbeiter von heute muss in der Lage sein, sich sofort in den
rationalisierten Arbeitsprozess einfügen zu können, da ihm zum Anlernen keine Zeit gelassen wird und er sonst arbeitslos werden würde, ehe er sich in den Arbeitsbetrieb hineingefunden hätte. Das fühlen wir ja alle selbst, dass auch wir ein Mehr von Unterricht gebraucht hätten, um wieviel mehr werden
das also unsere Nachkommen zu fühlen bekommen. Dazu gehört vor allem eine höhere Schulbildung, eine gesteigerte Ausbildung auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens. Das Kind muss sich in der Jugend fremde Sprachen aneignen, um später als Mann sein Fortkommen auch in fremden Landen finden zu können,
weil die eigene Heimat nicht in der Lage ist, für alle Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Durch die Gründung von Hauptschulen soll den Kindern hiezu die Möglichkeit gegeben werden, ebenso den Eltern, die oft nicht in der Lage sind, für ihre talentierten Kinder das Schulgeld aufzubringen.
Hier muss
also die Gemeinde helfend eingreifen und schaffen, wenn es auch schwere
Opfer von allen Bevölkerungsschichten fordert. Das ist kurz gesagt die
Begründung der Notwendigkeit, die uns zur Eröffnung einer Hauptschule
drängt. Was nun die Durchführung des Projektes anbelangt, so stelle ich
mir die Sache so vor. Wie sie ja aus dem Rechnungsabschluss pro 1927
ersehen haben, haben wir bereits einen kleinen Baufonds im Betrage von
50.000 S[chilling] erübrigt, welcher sich auf Grund der im Jahre 1928 bewilligten Ge-
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meindeumlage von 180 % mit Ende des Jahres 1928 voraussichtlich, falls keine Komplikationen eintreten, auf rund 100.000 S erhöhen dürfte. In Hinkunft soll sich das Schulerforderniss [!] immer auf die Gemeindeumlage auswirken und nicht mehr
aus Fürsorgemitteln bestritten werden, um so die Fürsorgegelder intensiver zur Stärkung des Baufondes [!] heranziehen zu können. Nach einem mir vom Leiter der Volksschule [d.i. Matthäus Mayer;
Anm.
R.M.] zugegangenen Informationsbericht über die voraussichtlichen
Klassenstände in den drei kommenden Schuljahren ist ersichtlich, dass wir im kommenden Schuljahr 1928/29 schon 1 Klasse Hauptschule eröffnen können, weil der hiezu erforderliche Platz im alten Schulhause vorhanden ist. Im Jahre
1929/30 würden sich bereits 3 Hauptschulklassen ergeben, zwei 1. u[nd] eine 2. Klasse, welche ebenfalls noch in der alten Schule untergebracht werden könnten. Im Jahre 1930/31 würde jedoch die alte Schule nicht mehr ausreichen und müsste im Schuljahr 1930/31 der Unterricht im vollen Umfange schon im
neuen Schulgebäude stattfinden. Daraus geht hervor, dass wir die neue Schule zu Beginn des Jahres 1930/31 (Schuljahr) vollendet haben müssten. Es müsste daher mit dem Schulneubau bereits im Frühjahr des Jahres 1929 begonnen werden. Zur Bestreitung des Bauaufwandes ist bei der
Zentralsparkasse der Gemeinde Wien ein langfristiges Kontokorrent-Darlehen aufzunehmen im Betrage von 500.000 S. Die Abstattung und Verzinsung dieses Darlehens hätte aus den laufenden Einnahmen der Gemeinde zu erfolgen. Ich resümiere also dahingehend, dass die Verantwortung, welche die Gemeinde durch den heute zu
fassenden Gemeinderatsbeschluss übernimmt, wohl eine schwere ist, fühle mich aber auch verpflichtet, darauf hinzudeuten, dass die Verwirklichung dieses Projektes im Bereiche der Möglichkeit gelegen ist, wenn alle ihr Schärflein [!] willig dazu beitragen helfen und versichere Sie, dass wir mit diesem
Werke der Bevölkerung etwas schenken, was sie uns jederzeit mit Dankbarkeit nachfühlen wird.
Hierauf eröffnet der Vorsitzende die Debatte.
Herr Gemeinderat Franz Griessmüller [recte Griesmüller;
Anm.
R.M.] erklärt im Namen der Minorität, dass sich auch die Minorität der Notwendigkeit zur Errichtung einer Hauptschule nicht verschliesst und die Errichtung der Hauptschule wünscht. Nur richtet er an den
Finanzreferent [!] die Bitte, vor dem Plenum das feierliche Versprechen abzugeben, die Gemeindeumlagen nicht weiter zu erhöhen, da diese 180 % Gemeindeumlage die Grenze der Steuerleistungsfähigkeit der Bevölkerung von Gramatneusiedl darstellt.
Hiezu erklärt der Finanzreferent, dass auch er eine Mehrbelastung der steuerzahlenden Bevölkerung für ausgeschlossen hält und auch garnicht beabsichtigt, die Gemeindeumlagen über 180 % hinaus zu erhöhen. Solange die
Fabrik geht, besteht auch gar keine Gefahr, dass eine Umlagenerhöhung platzgreifen müsste; und auch im Falle einer Stagnation im Fabriksbetriebe denke er nicht an eine Erhöhung der Umlage, weil dies ja ein
Unding wäre. Die Gemeinde müsste dann andere Mittel u[nd] Wege zur Amortisierung und Zinsenstilgung suchen und eventuell zur Veräusserung von Gemeindevermögen schreiten. Im Uebrigen muss ich dem Plenum sagen, dass ich über die einmütige und ruhige Aussprache in dieser Angelegenheit sehr überrascht bin
und danke ihnen für Ihre rege Mitarbeit. Ich stelle dem Plenum folgenden fünfgliedrigen Antrag zum Gegenstande zur Beratung und Beschlussfassung anheim, wobei ich den Herrn Vorsitzenden ersuche, jeden Teilantrag gesondert zur Debatte zu stellen und auch gesondert abstimmen zu lassen.
I. Der Gemeinderat beschliesst die Errichtung einer Hauptschule in
Gramatneusiedl. Die Eröffnung derselben beginnt mit dem Schuljahr 1928/29 im alten
Schulgebäude. (1. Klasse Hauptschule)
II. Der Gemeinderat beschliesst, die aus der Errichtung einer Hauptschule im alten Schulgebäude sich ergebenden Mehrauslagen, sowie die Kosten für den erhöhten Personalaufwand für die Hauptschullehrkräfte auf die gesetzliche Dauer aus
Gemeindemitteln zu tragen. (Siehe Nachtrag! Text bei gleichbleibendem Inhalt abgeändert.)
III. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister alle nötigen Vorarbeiten unverzüglich in die Wege zu leiten, damit die Eröffnung mit Beginn des
Schuljahres
1928/29 erfolgen kann.
IV. Zur Bestreitung des Bauaufwandes wird der Gemeindevorstand er-
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mächtigt, bei der Zentralsparkasse der Stadt Wien ein langfristiges Kontokorrent-Darlehen im Betrage von 500.000 S aufzunehmen. Die Verzinsung und Amortisation dieses Darlehens erfolgt aus den laufenden Einnahmen der Gemeinde und besonders
aus der Fürsorgeabgabe.
V. Ueber die Vergebung der notwendigen Bauarbeiten, Adaptierungen, des Baues der neuen
Hauptschule selbst, Beschaffung des Kapitales und allen anderen
Belangen, wie Festsetzung des Baugrundes etc[etera] beschliesst der Gemeinderat über Antrag der diversen Gemeindekommissionen von Fall zu Fall. Jedoch hat der Unterricht im neuen Schulgebäude mit Beginn des Schuljahres 1930/31 aufgenommen zu werden, bez[iehungs]w[eise] hat bis zu diesem Termin der
neue Schulbau fertig gestellt zu sein.[«]
Dieser fünfgliedrige Antrag des Finanzreferenten wurden [!] getrennt, Punkt für Punkt zur Diskussion gestellt und wurde jeder Teilantrag einstimmig zum Beschluss erhoben.
[…]
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[…]
Nachtrag zu Punkt 3. der Tagesordnung!
Der II. Teilantrag des fünfgliedrigen Antrages des Finanzreferenten Theuer hat bei gleichbleibendem Inhalt textlich zufolge Vorschreibung
der n[ieder] ö[sterreichischen] Landesregierung wie folgt zu lauten:
»Die Gemeinde verpflichtet sich vorbehalts- und bedingungslos, für die Kosten zur Errichtung und Ausgestaltung der Hauptschule sowie des Personalaufwandes, welcher endgiltig von der
n.ö. Landesregierung berechnet wird und welcher sich als
die Differenz zwischen den Kosten der Volksschule allein einerseits und den Kosten der Volks- und Hauptschule zusammen andererseits darstellt, für die ersten vier Jahre aus Gemeindemitteln
zu tragen.«
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